Fragestellung des Bürgerentscheids:
Sind Sie dafür, dass die Stadt Waibstadt Waldflächen auf den gemeindeeigenen Grundstücken
Flst.- Nrn. 14409, 14409/1, 2662 entsprechend den in einem Interessenbekundungsverfahren
ausgehandelten Konditionen dem Bieter Statkraft Erneuerbare GmbH zur Errichtung und zum
Betrieb von bis zu elf Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?

Was bedeutet es,
… wenn die Mehrheit für JA stimmt?
Dann verpachtet die Stadt Waldflächen im Großen Wald und im Saugrund an das Unternehmen
Statkraft Erneuerbare GmbH. Statkraft wird dort dann einen Windpark planen, die erforderlichen
Gutachten erstellen lassen und das Genehmigungsverfahren dafür vorbereiten.

… wenn die Mehrheit für NEIN stimmt?
Dann wird die Stadt keine Flächen an das Unternehmen Statkraft Erneuerbare GmbH verpachten.
Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich keine Windenergieanlagen in Waibstadt gebaut werden
dürfen. Auf privaten Flächen wäre dies nach wie vor möglich.

Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmen nur dann Windenergieanlagen errichten darf, wenn die
zuständige Behörde dafür eine Genehmigung erteilt hat. Die für Waibstadt zuständige Behörde ist
das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Das Unternehmen muss einen Antrag stellen und dabei
auch zahlreiche Gutachten einreichen. Die Genehmigungsbehörde entscheidet dann, ob die
Windenergieanlagen, wie geplant, gebaut werden dürfen. Sie kann auch dem Bau der Anlagen
zustimmen, aber Auflagen für den Betrieb erlassen, oder nur einen Teil der Anlagen genehmigen.

Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waibstadt ab 16 Jahren, die seit
mindestens drei Monaten in Waibstadt wohnen und die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines
anderen EU-Staates haben.

Ist das Ergebnis für die Stadt verbindlich?
Am Abend des Bürgerentscheids wird ausgezählt: es gewinnt die Seite (Ja oder Nein), für die mehr
gültige Stimmen abgegeben wurden. Außerdem müssen für die Seite mit der höheren Zustimmung
mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten abgestimmt haben. Nur dann ist das Ergebnis für
Gemeinderat und Verwaltung verbindlich. Wird dieses sogenannte Zustimmungsquorum von 20
Prozent nicht erreicht, dann entscheidet der Gemeinderat. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als
mit Nein beantwortet.

Wie hoch ist das Quorum für Waibstadt?
In Waibstadt gibt es momentan rund 4.300 Wahlberechtigte. Das Quorum ist erreicht, wenn
mindestens 860 Wahlberechtigte für die Mehrheitsmeinung abgestimmt haben. (Beispiele für die
Wirkung des Quorums finden Sie unten auf der Seite).

Wie lange ist das Ergebnis gültig?
Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Es ist für drei
Jahre bindend und könnte in dieser Zeit nur durch einen neuen Bürgerentscheid wieder geändert
werden.

Ist Briefwahl möglich?
Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen bis 20.10.2023, 18:00 Uhr, beim
Bürgermeisteramt beantragt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in Ihrer
Wahlbenachrichtigung.

Details

Beginn:
22. Oktober 2023

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